Digitales Lernen bei Schulschließung

Konzept des Immanuel-Kant-Gymnasiums bei Klassen- bzw. Schulschließung (Kurzform):

Das Konzept beruht auf den ministeriellen Vorgaben und wurde in einer Arbeitsgruppe aus Schülern, Lehrern und Eltern erarbeitet.

(1) Hauptfächer, die meist zwei Mal pro Woche unterrichtet werden, finden i.d.R. mindestens einmal pro Woche als Videounterricht statt. Nebenfächer, die meist ein Mal pro Woche unterrichtet werden, finden i.d.R. mindestens alle 2 Wochen als Videounterricht statt. Entsprechend den vielfältigen Unterrichtsgängen kann es aus pädagogischen und didaktischen Gründen in den einzelnen Stufen zu Abweichungen kommen.

Bei Sport, Kunst und Musik ist die Durchführung von Videounterricht gegebenenfalls nicht sinnvoll möglich. Auch die Bereitstellung von Arbeitsmaterial und sinnvollen Aufgaben kann bei diesen Fächern über einen längeren Zeitraum problematisch sein. Unterricht kann in solchen Fällen in größeren Abständen stattfinden.

(2) Eine Videounterrichtsstunde soll i.d.R. maximal 60 Min. dauern.

(3) Es soll darauf geachtet werden, dass an einem Tag nicht in mehr als 4 Fächern Videounterricht stattfindet, weil das für die Schüler*innen, besonders die jüngeren, recht ermüdend sein kann. Die hierfür nötigen Absprachen werden gleich zu Beginn der Quarantäne bzw. Schulschließung in einer (Online-) Klassenkonferenz getroffen. In den anderen Fächern, in denen keine Videokonferenz stattfindet, werden an dem Tag Aufgaben bereitgestellt.

In der Kursstufe erfolgt die Aufteilung in Videokonferenzen und Bereitstellung von Aufgaben je nach Kurs individuell mit den Schüler*innen über Teams.

(4) Für den Videounterricht gelten die Zeitfenster des Stundenplanes.

(5) Der Videounterricht wird per Teams durchgeführt, indem die Lehrperson über Teams eine Besprechung eröffnet. Im Falle einer Quarantäneanordnung für eine Lehrer*In wird der Videounterricht (per Teams) durchgeführt, indem die Klasse in einen der Computerräume geht und somit jede Schüler*in einen Laptop zur Verfügung hat. Alternativ schaltet sich die Lehrperson über den Laptop im Klassenraum zu; über die Dokumentenkamera können Schülerergebnisse gemeinsam besprochen werden. Eine Aufsichtsperson ist jeweils anwesend.

(6) Im Onlineunterricht werden Aufgaben besprochen und neuer Stoff erarbeitet. Über den dabei erreichten Leistungsstand der Schüler*innen geben die Lehrer*innen den Schüler*innen sowie den Eltern Rückmeldung. Die Rückmeldungen müssen nicht immer individuell formuliert sein, sondern können auch in Form von standardisierten Mails erfolgen, wie zum Beispiel – „Gute und regelmäßige Mitarbeit“, „bitte Stoff xy wiederholen.“
Aus Gründen des Datenschutzes werden über Teams keine Noten über den Chat verschickt.

Weitere, vom Kultusministerium vorgegebene Regelungen für möglichen Fernunterricht in diesem Schuljahr:

– Es gilt Anwesenheitspflicht im Fernunterricht.

– Der Stoff darf nach entsprechender Ansage der Lehrer*in und einer Konsolidierung abgeprüft werden, die mündlichen Leistungen und die Mitarbeit im Fernunterricht werden bewertet.

– Eine GFS kann im Schuljahr 2020/21 gehalten werden.

Beispielstundenplan aus Mittelstufe