Digitales Lernen bei Quarantäne

Ergänzung zum Fernlernbeschluss des Immanuel-Kant-Gymnasiums
– Fokus: Einzelne Schüler in Quarantäne
Ergebnisse der Arbeitsrunde Pädagogischer Tag: Fernlernen und weitere Einzelabstimmungen

Ziel
Ziel ist es, die in der Quarantäne befindlichen Schüler, die in den meisten Fällen gesund sind, möglichst gut einzubinden und das Erarbeiten des Stoffes zu ermöglichen, damit am Ende der Quarantäne kein Rückstand besteht. Das vereinbarte Vorgehen richtet sich nach dem Alter der Schüler und damit nach der Selbständigkeit des Arbeitens, Online-Fertigkeiten und Reife.

Meldung/ Information und Abstimmung
Es ist erforderlich, dass von Schüler-/ Elternseite eine schnelle Meldung des Quarantänefalls bei Schulleitung und (Klassen-) Lehrer erfolgt. Der Meldevorgang ist je nach Klassenstufe unterschiedlich – bei unteren Klassen über die Eltern, bei oberen Klassen durch die Schüler selbst (s.Anlage).

Die Lehrer melden sich möglichst innerhalb von 2 Schultagen je nach Klassenstufe über Teams oder Mail beim Schüler für die Mitteilung oder Abstimmung, wie der Schüler während der Quarantäne eingebunden wird.

Schülereinbindung
Die Einbindung kann über das Bereitstellen von Material und Lernhilfen wie Links, Videos, etc. erfolgen oder über die Online-Übertragung des Unterrichts. Die Abstimmung hierzu erfolgt individuell zwischen Lehrer und Schüler und berücksichtigt den aktuellen Stoff, das Alter und den Lernstand des Schülers sowie seine Lernneigungen/-typus.

Material
Der Quarantäneschüler soll das Unterrichtsmaterial so zeitnah wie möglich erhalten, damit während der Quarantäne ein Mitlernen möglich wird. Die Lehrkraft schickt die Materialien persönlich in Teams an den Schüler. Ein Einstellen des Materials für alle in der Klasse wird nicht erfolgen aus pädagogischen Gründen (Erhaltung der Aufmerksamkeit in der Klasse) und mitunter auch aus urheberrechtlichen Gründen. Werden im Unterricht Tafelbilder erstellt, die für das Verständnis des Stoffes wichtig sind, sorgt die Lehrkraft dafür, dass der Q-Schüler diese erhält, entweder durch eigenes Fotografieren und Verschicken oder durch Beauftragung eines Mitschülers hierfür.

Online-Übertragung
Eine Online-Übertragung des Unterrichts kann der Lehrer durchführen. Diese kann aber nicht eingefordert werden. Für die Kursstufen 1 und 2 wird in Vorbereitung auf die Abiturprüfungen um besonders wohlwollende Abwägung von Online-Zuschaltung gebeten. Eine Zuschaltung kann nur als Audio oder als Video-Zuschaltung erfolgen. Aus rechtlichen Gründen dürfen bei der Video-Zuschaltung nur Lehrer und Tafel abgebildet werden.

Erfolgt eine Zuschaltung des Schülers, wird aktives Zuhören erwartet, ggfs. auch Mitarbeit.

Für die Rahmenbedingungen von Online-Übertragungen und daraus resultierenden Pflichten wurde eine separate Vereinbarung erstellt, die die rechtlichen Aspekte des Online-Lernens allen Beteiligten bewusst machen soll. Diese muss von Eltern und Schülern unterschrieben werden.

Wichtig: je nach Stunde und Interaktion mit der Klasse vor Ort kann die Übermittlung des Materials hilfreicher sein, als online den Unterricht zu verfolgen. Daher soll individuell zwischen Schüler und Lehrer abgestimmt werden, welches Vorgehen im konkreten Fall sinnvoll ist.

 Schulung MS Teams
Unabhängig von der Zuschaltung wird ein Plan erarbeitet, wie Schüler vermehrt im Umgang mit MS Teams geschult werden, um eine bessere Handhabung des Programms zu ermöglichen. Schulungen könnten beispielsweise durch Schülermentoren erfolgen, dies wäre auch Online möglich.