Schulordnung des Immanuel-Kant-Gymnasiums
Hier finden Sie die Schulordnung des Immanuel-Kant-Gymnasiums .
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Anmeldung am IKG
Bei Schulwechsel:
Sie möchten Ihre Tochter/Ihren Sohn am Immanuel-Kant-Gymnasium anmelden – darüber freuen wir uns!
Bitte nehmen Sie zuerst mit unserer Schulleiterin Frau Schneider-Frey über die Rufnummer des Sekretariats 0711 1600-500 oder 0711 1600-521 oder per E-Mail unter sekretariat.ikg@le-mail.de Kontakt auf.
Im weiteren Schritt benötigen wir für die Anmeldung Ihres Kindes am IKG folgende Unterlagen:
- Eine Kopie der Geburts- oder Abstammungsurkunde Ihres Kindes.
- 2 Passbilder mit vollständigem Namen Ihres Kindes auf der Rückseite
- Das letzte Zeugnis bzw. die letzte Halbjahresinformation
- Bei Bedarf Antrag Scool-Abo (für die Beantragung ist ein weiteres Passbild erforderlich)
- Weitere Formulare erhalten Sie dann bei der Anmeldung Ihres Kindes im Sekretariat.
Anmeldung zur ganztägigen Schule
Formular zur Aufnahme in die ganztägige Schule.
Weitere ausführliche Informationen zur Ganztagesschule finden Sie hier.
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Abmeldung vom IKG
Formular zur Abmeldung vom IKG
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Ehemalige Schülerinnen und Schüler
Sie möchten eine Einladung zum Ehemaligentreffen erhalten?
Gerne können Sie unter freunde-des-ikg@gmx.de Ihre Kontaktdaten an unseren Förderverein übermitteln.
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Masernschutzgesetz ab 01.03.2020
Von 1. März 2020 an gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz). Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend. Ziel des Gesetzes ist, Kinder wirksam vor Masern zu schützen.
Auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hierzu ausführliche Informationen.
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Schülernachhilfe
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu „Schüler helfen Schüler“.
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Speiseplan der Mensa
Den aktuellen Wochenplan erhalten Sie hier.
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Schließfächer
Über die Firma AstraDirekt steht Ihnen die Möglichkeit frei, im Schulgebäude ein Schließfach für Ihre Tochter/Ihren Sohn anzumieten. Hierzu finden Sie auf der Homepage der Firma alle wichtigen Informationen. Auch die Anmeldung können Sie direkt über die Homepage von AstraDirekt vornehmen.
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Sozialpass
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Umgang mit neuen Medien – Ratgeber für Eltern
Elternratgeber „Medien – aber sicher“ (LMZ)
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Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW)
Für den Fall, dass Ihr Kind einen Schulunfall hatte und Sie mit ihm einen Arzt aufsuchen mussten, sind wir als Schule dazu verpflichtet, dies der Unfallkasse Baden-Württemberg innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen. Bitte füllen Sie hierzu das folgende Formular aus und lassen es dem Sekretariat schnellstmöglich zukommen. Vielen Dank.
Unfallmeldung Schüler Unfallkasse Baden-Württemberg
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VVS / Scool-Abo
Schüler, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, haben die Möglichkeit am VVS-Scool-Abo-Verfahren teilzunehmen. Die Schüler/innen erhalten damit eine Schülermonatskarte mit Netzwirkung. Dieses Ticket berechtigt zur ganztägigen Nutzung des ÖPNV im gesamten Verbundgebiet. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des VVS.
Das Scool-Abo kann mit dem Bestellschein für Verbundpass und Abonnement (Druckversion) beantragt werden, Anträge in Papierform erhalten Sie auch im Sekretariat. Informationen zu den jeweiligen Tarifzonen finden Sie im aktuellen VVS-Tarifzonenplan. Weitere Details zum Scool-Abo sowie Merkblätter in verschiedenen Sprachen, erhalten Sie auf der Internetseite des VVS. Für Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiter des Abo-Centers Stuttgart (0711/7885–3333) sowie der VVS-Telefonservice (Mo – Fr von 8:00 – 17:30 Uhr, Telefon: 0711/19449) gerne zur Verfügung.
Für bereits bestehende Scool-Abo-Verträge:
Bei Schülerinnen und Schülern, die am Scool-Verfahren teilnehmen, bucht das Abo-Center derzeit einen Kostenanteil in Höhe von 42,15 Euro (ab 01.04.2022) vom Konto der Eltern bzw. der Schülerin/des Schülers ab.
Erstattungsverfahren für Schüler, die nicht am Scool-Abo teilnehmen: Diese können ihre Schülermonatskarte an den Verkaufsstellen erweben und einen Teil der Beförderungskosten über die Schule und den Schulträger beim Landratsamt geltend machen. Dafür muss ein Einzelerstattungsantrag ausgefüllt werden. Der Erstattungsbetrag wird vom Landkreis an den Schulträger ausbezahlt. Bei Vollzeitschülern werden nur die Kosten für Schülermonatskarten erstattet.
Die hierzu benötigten Formulare können Sie direkt auf der Seite des Landkreis Esslingen unter „Vordrucke“ herunterladen.
- Antrag auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (Vordruck 1)
- Wertmarkenblatt (Anlage zu Vordruck 1)
Hier finden Sie auch weitere Inforamtionen zu ÖPNV und Schülerbeförderung.
Bitte beachten Sie, dass der Vordruck 1 mit dem Wertmarkenblatt spätestens am 1. Februar eines Jahres im Schulsekretariat abgegeben werden muss.
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