Eltern

Aufgaben der Elternverteter

Die Elternvertreter der Klasse sind verantwortlich für die Einladung zum 2. Elternabend im Schuljahr.

Hier einige Hinweise dazu:
Vorbereitung

  • Die Elternvertreter stimmen die Tagungsordnungspunkte mit dem Klassenlehrer ab und überlegen ob Lehrer zu bestimmten Themen eingeladen werden sollen.  Ab Klassenstufe 9 werden die Klassensprecher eingeladen; wenn ein Tagesordnungspunkt dies erfordert, können die Klassensprecher auch ab Klasse 7 eingeladen werden.
  • Sinnvoll ist auch eine Themenabfrage vorab bei den Eltern der Klasse, die auch zur Information über den Termin des Elternabends genutzt werden kann.
  • Die Einladung für den Elternabend sollte spätestens eine Woche, für eine bessere Planung der Eltern 2 Wochen vor dem Termin verteilt werden. Folgende Punkte müssen enthalten sein: Zeitpunkt, Raum und Tagesordnung.
    Ein Beispiel, das Sie verwenden können, finden Sie hier.

 Durchführung

  • Der Elternabend wird durch den Elternsprecher geleitet.
  • Die Erstellung eines Protokolls ist nicht vorgeschrieben. Je nach Themen auf der Tagesordnung kann ein Kurzprotokoll aber hilfreich sein.
  • Da aus Datenschutzgründen die Kontaktdaten nicht mehr herausgegeben werden dürfen, ist der Elternabend eine gute Möglichkeit, die Kontaktdaten der Eltern zu sammeln oder eine bestehende Liste auf Aktualität zu prüfen. Es macht daher Sinn, die Elternliste zum Ausfüllen oder Korrigieren während des Elternabends herumlaufen zu lassen. Eine Blankoliste, die Sie verwenden können, finden Sie hier.

 Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Vorsitzenden des Elternbeirates.

 

Die Aufgaben und Rechte der Mitglieder des Elternbeirats sind im Schulgesetzes für Baden-Württemberg § 57 (1) beschrieben. Der Elternbeirat des Immanuel-Kant-Gymnasiums hat sich zusätzlich eine Geschäftsordnung gegeben. Konkrete Aufgaben für die Elternvertreter der einzelnen Klassen sind beispielsweise:

  • Mitgliedschaft im Elternbeirat der Schule; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich
  • Einladung und Leitung der  1. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der KlassenlehrerIn. Der Termin ist von der Schulleitung vorgegeben und findet in der Regel im Oktober statt. Hierbei erfolgt die Wahl der Elternvertreter und die Vorstellung verschiedener Fachlehrer.
  • Planung und Durchführung der 2. Klassenpflegschaftssitzung in Zusammenarbeit mit dem/der KlassenlehrerIn. Themen und Termin sind je nach Situation der Klasse (z. B. Landheimaufenthalte, Austausche, besondere Situationen, Profilwahlen, etc.) zu gestalten.
  • Ansprechpartner für die Eltern der Klassen bzw. Jahrgangsstufen 11/12 zu sein. Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrkräften und ggf. der Schulleitung sowie bei Bedarf Einbringen in den Elternbeirat
  • Vermittlung/Moderation zwischen den einzelnen Gruppen (Schülern – Eltern – Lehrkräften) in speziellen Situationen
  • Weitergabe relevanter Informationen an die Eltern und Elternbeiratsvorsitzenden (z. B. per E-Mail, per Brief oder in Klassenpflegschaftssitzungen). Informationen, die auf den Seiten der Schulhomepage eingestellt werden sollen, werden mit den Elternbeiratsvorsitzenden abgestimmt und anschließend zur Aktualisierung und Ergänzung von diesem weitergeleitet.
  • Soweit erforderlich Durchführung von Eltern-Stammtischen, Einberufen von außerordentlichen Klassenpflegschaftssitzungen, Organisation verschiedener Aktivitäten einer Klasse

Die Aufgaben der Elternbeiratsvorsitzenden (EBV) sind darüber hinaus:

  • Mitgliedschaft im Gesamtelternbeirat des Schulträgers, d.h. der Stadt Leinfelden-Echterdingen; dieser tagt in der Regel zweimal jährlich.
  • Der 1. Elternbeiratsvorsitzende ist zugleich Mitglied in der Schulkonferenz und hat bei Abwesenheit der Schulleitung den Vorsitz. Er/Sie gehört zudem dem Beirat des Fördervereins an.
  • Vorbereitung und Durchführung der beiden Elternbeiratssitzungen in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
  • Ansprechpartner für die Elternvertreter der Klassen bzw. Kursstufen 1 und 2
  • Vertretung der Elterninteressen, z. B. gegenüber der Schulleitung, in der Schulkonferenz, im Elternbeirat und Gesamtelternbeirat sowie in der Öffentlichkeit
  • Vermittlung/Moderation zwischen den einzelnen Gruppen (Schülern – Eltern – Lehrkräften) auf Anfrage von Elternvertretern, Lehrkräften oder der Schulleitung in speziellen Situationen
  • Weitergabe relevanter Informationen an die Elternvertreter (z. B. per E-Mail, in Elternbeiratssitzungen oder in Ausnahmefällen schriftlich über die Schüler)
  • Information aller Eltern z. B. durch Beiträge in der Schulinfo
  • Teilnahme an Sitzungen der ARGE (2 x jährlich) und der Stadtverwaltung (nach Bedarf)
  • Pflege der Schulhomepage sowie Sammlung, Abstimmung und Weitergabe von neuen oder geänderten Inhalten an den Verantwortlichen

Kontaktpflege zu den verschiedenen Gruppen in der Schule (Kocheltern, SMV, Förderverein)

 

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